Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 2000 DM im Einzelfall die Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitglieds erforderlich ist und bei Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 10.000DM im Einzelfall die Zustimmung durch das Präsidium erforderlich ist.
Satzung Bl. 5 SB.
Prot. Bl. 14 So.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 09.10.2001.
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2010 hat die Änderung der §§ 11 2. und 3 4. nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.