Handelsregister · HRB 88904
Chronologischer Auszug
Brunnenbau Erdwärme Heth GmbH · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Brunnenbau Erdwärme Heth UG (haftungsbeschränkt) b) Lorsch Geschäftsanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 13, 64653 Lorsch c) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchfiihrung von Geotherrnie- und Brunnenbohrungen sowie andere Bohrtechnikmaßnahmen. | 100,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: Heth, Dennis, Rimbach, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 19.04.2010 | a) 12.05.2010 Heusel b) Fall 1 | |
| 2 | a) Brunnenbau Erdwärme Heth GmbH c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Geothermie- und Brunnenbohrungen sowie andere Bohrtechnikmaßnahmen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. b) Geändert, nun: Geschäftsführer: Heth, Dennis, Rimbach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma) und in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.900,00 EUR beschlossen. | a) 12.02.2013 Fenner b) Fall 2 | |
| 3 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bitzenheimer Weg 38, 64653 Lorsch | a) 02.02.2021 Andres b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.