Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft wird sich insbesondere an der Brüning Verwaltungs-GmbH & Co. KG als Komplementärin beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sönke Thomfohrde
Ottersberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Kristina Brüning
Ottersberg
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 9-15 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 07.06.2006 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.08.2006.
Lfd. Nr. 3 von Amts wegen berichtigt.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführer und deren Vertretungsmacht) und § 6a (Zusammensetzung und Aufgaben des Beirats) sowie die Einfügung des § 12a (Erbfolge) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Vorschriften sind in den Gesellschaftsvertrag in den §§ 6a bis c (Zusammensetzung und Aufgaben des Beirats, Innere Ordnung des Beirats, Vergütung des Beirats) eingefügt worden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.