Handelsregister · VR 700580 früher Amtsgericht Brühl
Chronologischer Auszug
Brühler-Schach-Klub 1920 e.V. · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Brühler-Schach-Klub 1920 e.V. b) Brühl | a) Der 1.Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied oder drei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass laufende Verträge längstens mit Wirkung von zwei Jahren abgeschlossen werden können. Längerfristige Verträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Zur Aufnahme von Darlehen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Über Kontokorrentkredite bis 500,00 DM kann der Vorstand entscheiden. b) 1. Vorsitzender: Heuser, Hermann Friedhelm, Brühl, *XX.XX.XXXX Vorstand: Shahin, Hossein, Brühl, *XX.XX.XXXX Vorstand: Baumgärtel, Moritz, Brühl, *XX.XX.XXXX Vorstand: Tonnicchi, Marco, Brühl, *XX.XX.XXXX Vorstand: Nerstheimer, Rolf, Hürth, *XX.XX.XXXX Vorstand: Keller, Thomas, Hürth, *XX.XX.XXXX Vorstand: Lüdtke, Wolfgang, Beamter, Bornheim | a) eingetragener Verein Satzung vom 21.06.1985 zuletzt geändert am 20.08.1993 | a) 10.02.2010 Reimer b) Tag der ersten Eintragung: 11.07.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 580 Amtsgericht Brühl getreten. Freigegeben am 10.02.2010. Satzung Bl. 43- 46 Sdb. |
| 2 | a) Der 1.Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied oder drei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein außergerichtlich. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass laufende Verträge längstens mit Wirkung von zwei Jahren abgeschlossen werden können. Längerfristige Verträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Zur Aufnahme von Darlehen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Kontokorrentkredite über 500,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Nicht mehr Vorstand: Baumgärtel, Moritz, Brühl, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Tonnicchi, Marco, Brühl, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Nerstheimer, Rolf, Hürth, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Keller, Thomas, Hürth, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Deichmann, Martin, Bornheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Nix, Christoph, Brühl, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.07.2011 mit Änderungen vom 27.01.2012 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der Vertretungsbefugnis beschlossen. | a) 30.10.2012 Haase b) Beschluss Bl. 102-111Sdb. Wortlaut der Satzung Bl. 112- 116 Sdb. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.