Handelsregister · VR 700580 früher Amtsgericht Brühl

Chronologischer Auszug

Brühler-Schach-Klub 1920 e.V. · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Brühler-Schach-Klub 1920 e.V.

b)
Brühl
a)
Der 1.Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied
oder drei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den
Verein.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass laufende Verträge längstens mit
Wirkung von zwei Jahren abgeschlossen werden
können. Längerfristige Verträge bedürfen der
Zustimmung der Mitgliederversammlung. Zur Aufnahme
von Darlehen ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich. Über
Kontokorrentkredite bis 500,00 DM kann der Vorstand
entscheiden.

b)
1. Vorsitzender:
Heuser, Hermann Friedhelm, Brühl, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Shahin, Hossein, Brühl, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Baumgärtel, Moritz, Brühl, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Tonnicchi, Marco, Brühl, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Nerstheimer, Rolf, Hürth, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Keller, Thomas, Hürth, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Lüdtke, Wolfgang, Beamter, Bornheim
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.06.1985 zuletzt geändert am 20.08.1993
a)
10.02.2010
Reimer

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.07.1986
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 580
Amtsgericht Brühl getreten.
Freigegeben am 10.02.2010.

Satzung Bl. 43- 46 Sdb.
2a)
Der 1.Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied
oder drei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den
Verein gerichtlich.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein
außergerichtlich.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass laufende Verträge längstens mit
Wirkung von zwei Jahren abgeschlossen werden
können. Längerfristige Verträge bedürfen der
Zustimmung der Mitgliederversammlung. Zur Aufnahme
von Darlehen ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich. Kontokorrentkredite
über 500,00 Euro bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Baumgärtel, Moritz, Brühl, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Tonnicchi, Marco, Brühl, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Nerstheimer, Rolf, Hürth, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Keller, Thomas, Hürth, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Deichmann, Martin, Bornheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Nix, Christoph, Brühl, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.07.2011 mit Änderungen vom 27.01.2012 hat die
Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der Vertretungsbefugnis beschlossen.
a)
30.10.2012
Haase

b)
Beschluss Bl. 102-111Sdb.
Wortlaut der Satzung Bl. 112-
116 Sdb.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.