Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Bernhard Gerhard Meyer
Emmerich am Rhein
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Simeon Rochus Koppenburg
Goch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2011
Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2011 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrags, insbesondere seine Änderung in den Ziffern 1-4, mit ihr die Firmenänderung von heute starten 100 UG (haftungsbeschränkt) in Brücker GmbH, die Sitzverlegung von Kranenburg nach Kalkar sowie die Änderung des Unternehmensgegenstands, die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 24.700,- auf EUR 25.000,- und die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Freitext
Name des Geschäftsführers aufgrund eines Erfassungsfehlers von Amts wegen berichtigt.
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