Handelsregister · VR 670275
Chronologischer Auszug
Brücke-Freundeskreis der Helen Keller-Schule e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Brücke-Freundeskreis der Helen Keller-Schule e.V. b) Maulburg | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. b) Erste Vorsitzende: Brätschkus, Christa, geb. Siebers, Kandern, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Koch, Alexander, Lörrach, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 08.10.1992 mit Änderung vom 09.03.1999. | a) 03.06.2014 Probst b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.06.2014. Tag der ersten Eintragung: 07.12.1992 Satzung: AS. 3 ff. |
| 2 | b) Bestellt als Erster Vorsitzender: Koch, Alexander, Lörrach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Zweiter Vorsitzender: Hartmann, Dietmar, Grenzach-Wyhlen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Erste Vorsitzende: Brätschkus, Christa, geb. Siebers, Kandern, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der Vorstand) und § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 08.05.2015 Elger | |
| 3 | b) Bestellt als Zweiter Vorsitzender: Palumbo, Maria, Weil am Rhein, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: Hartmann, Dietmar, Grenzach-Wyhlen, *XX.XX.XXXX | a) 20.04.2017 Drayer | ||
| 4 | b) Bestellt als Erster Vorsitzender: Eßer, Michael, Schopfheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Erster Vorsitzender: Koch, Alexander, Lörrach, *XX.XX.XXXX | a) 07.06.2019 Hügel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.