Handelsregister · HRB 25461 KI

Chronologischer Auszug

BRUBAKER NL Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BRUBAKER NL Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH

b)
Sitz/Niederlassung:
Henstedt-Ulzburg

Geschäftsanschrift:
An der Alsterquelle 25, 24558
Henstedt-Ulzburg

c)
Verwaltung und Vermietung
von eigenen Immobilien.
25.000 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder
mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Eberhard, Klaus-Peter,
*XX.XX.XXXX, Henstedt-Ulzburg

mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
03.03.2023
a)
27.03.2023
Jacobsen
2b)
Die Gesellschaft hat aufgrund
des Formwechselplans vom
05.11.2025 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom
12.12.2025 den grenzüberschreitenden Formwechsel in
die BRUBAKER Real Estate B.V.,
Dronten/Niederlande, Business
Register beschlossen.

Die Voraussetzungen für den
grenzüberschreitenden Formwechsel liegen nach deutschem
Recht vor. Die erforderlichen
Verfahren und Formalitäten
nach deutschem Recht sind erledigt.
Der grenzüberschreitende Formwechsel wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die entstehende Gesellschaft unterliegt, wirksam.
a)
12.02.2026
Zanoth

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.