Handelsregister · HRB 25461 KI
Chronologischer Auszug
BRUBAKER NL Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BRUBAKER NL Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH b) Sitz/Niederlassung: Henstedt-Ulzburg Geschäftsanschrift: An der Alsterquelle 25, 24558 Henstedt-Ulzburg c) Verwaltung und Vermietung von eigenen Immobilien. | 25.000 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Eberhard, Klaus-Peter, *XX.XX.XXXX, Henstedt-Ulzburg mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 03.03.2023 | a) 27.03.2023 Jacobsen | |
| 2 | b) Die Gesellschaft hat aufgrund des Formwechselplans vom 05.11.2025 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.12.2025 den grenzüberschreitenden Formwechsel in die BRUBAKER Real Estate B.V., Dronten/Niederlande, Business Register beschlossen. Die Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Formwechsel liegen nach deutschem Recht vor. Die erforderlichen Verfahren und Formalitäten nach deutschem Recht sind erledigt. Der grenzüberschreitende Formwechsel wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die entstehende Gesellschaft unterliegt, wirksam. | a) 12.02.2026 Zanoth |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.