Handelsregister · HRB 209344
Chronologischer Auszug
BRS Bauschutt und Recycling GmbH · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) BRS Bauschutt und Recycling GmbH b) Sandersleben c) Entsorgung, Aufbereitung und Wiederverwertung von Bauschutt sowie Handel mit dem aufbereiteten Material. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Wilke, Dieter, Drohndorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.08.1994 zuletzt geändert am 03.02.2005 | a) 16.10.2006 Fischer b) Tag der ersten Eintragung: 27.06.1995. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Halle-Saalkreis, HRB 9344) getreten letzter satzungsändernder Beschluss Bl. 40 ff. So. | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluß des Amtsgerichts Magdeburg vom 12.08.2010 (AZ: 340 IN 753/10 (341)) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 20.08.2010 Blankenfeld |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.