Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden sowie bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende. Der Vorsitzende sowie die stellvertretenden Vorsitzenden sind jeweils allein vertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte, die der notariellen Beurkundung bedürfen (mit Ausnahme von Änderungsanmeldungen beim Amtsgericht), die Aufnahme oder Gewährung von Darlehen, sowie Personalangelegenheiten wie Anstellungen oder Kündigungen sind von mindesten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam durchzuführen, wobei einer davon der Vorsitzende oder ein stellv. Vorsitzender sein muss.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Philipp Degen
Stuttgart
Vorstand
Matthias Frank
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.01.1978 zuletzt geändert am 13.07.1986
Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 6 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 6 durch Aufnahme eines neuen Absatzes 5 (Vergütung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.06.217 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck der Gemeinde) und § 7 (Haushalt) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck der Gemeinde), § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliederversammlung) und § 6 (Leitung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2020 mit Änderung vom 29.01.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.12.2005.