Handelsregister · HRB 761797

Chronologischer Auszug

BronnBräu GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BronnBräu GmbH

b)
Heilbronn
Geschäftsanschrift:
Habrechtstraße 35, 74074 Heilbronn

c)
Der Betrieb von Hausbrauereien und
Gaststätten mit allen dem
Gesellschaftszweck dienlichen Geschäften
und damit zusammenhängenden
Tätigkeiten und Leistungen auch im Wege
der Gesamt- und Einzelverpachtung. Die
Gesellschaft kann für solche Unternehmen
auch beratend tätig werden.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Sadiku, Bashkim, Heilbronn, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2017.
a)
03.08.2017
Beber
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 08.01.2018
(10 IN 5/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
05.02.2018
Seyffarth
3b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn
vom 26.07.2018 (10 IN 5/18) wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
Durch die erfolgte Auflösung gelten die bisherigen
Bestimmungen zur allgemeinen und konkreten
Vertretungsregelung nicht mehr. Grundsätzlich gilt die
gesetzliche Regelung für Liquidatoren, also die
gemeinschaftliche Vertretungsbefugnis. Eine hiervon
abweichende Vertretungsbefugnis ist nicht angemeldet.
Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt.
a)
07.09.2018
Reusch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.