Handelsregister · HRB 761797
Chronologischer Auszug
BronnBräu GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BronnBräu GmbH b) Heilbronn Geschäftsanschrift: Habrechtstraße 35, 74074 Heilbronn c) Der Betrieb von Hausbrauereien und Gaststätten mit allen dem Gesellschaftszweck dienlichen Geschäften und damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Leistungen auch im Wege der Gesamt- und Einzelverpachtung. Die Gesellschaft kann für solche Unternehmen auch beratend tätig werden. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Sadiku, Bashkim, Heilbronn, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2017. | a) 03.08.2017 Beber | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 08.01.2018 (10 IN 5/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 05.02.2018 Seyffarth | ||||
| 3 | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 26.07.2018 (10 IN 5/18) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Durch die erfolgte Auflösung gelten die bisherigen Bestimmungen zur allgemeinen und konkreten Vertretungsregelung nicht mehr. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Regelung für Liquidatoren, also die gemeinschaftliche Vertretungsbefugnis. Eine hiervon abweichende Vertretungsbefugnis ist nicht angemeldet. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt. | a) 07.09.2018 Reusch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.