Handelsregister · VR 333730
Historischer Auszug
Broken Sticks Mannheim e.V. · Amtsgericht Mannheim
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amts
ericht
Heidelberg
j
-
Vereinsregister
Blatt
_
|
g
g
®
|
|
3730
VR
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Broken
Sticks
Mannheim
a)
Vorstand
im
Sinne
von
$
26
BGB
(gerichtliche
und
aus-
|
a)
Eingetragener
Verein.
a)
03.01.2014
sergerichtliche
Vertretung)
sind
der
1.
Vorsitzende,
der
.
b)
Sandhausen
2.
Vorsitzende
und
der
3.
Vorsitzende.
Jeweils
zwei
b)
Satzung
errichtet
am
27.10.2013.
Vorstandsmitglieder
vertreten
den
Verein
gemeinsam.
b)
1.
Vorsitzender:
Thomas
Harald
Bemert,
Heidelberg
2.
Vorsitzende:
Melanie
Alschner,
geb.
07.04.1982,
Sandhausen
3.
Vorsitzender:
Andreas
Reinig,
geb.
25.09.1981,
Sandhausen
Aufgrund
der
Verordnung
vom
31.10.2013
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Mannheim
über-
gegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Heidelberg
wurde
die
Kennziffer
33
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt.
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
RS
121
Kaneiblatt
VR
-
(VB
3.99)
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Hoidoiberg
Vereinsregister
Blatt
AR.
—
vr
3330
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.