Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte ( § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB) in der Weise beschränkt, als zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jeanne Elsbeth Pieper-Böhm
Breisach am Rhein
Vorstand
Claudio Müller-Böhm
Breisach am Rhein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.11.1998 mit Nachtrag vom 05.01.1999 mit Änderung; zuletzt geändert am 16.04.2012.
Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 5 (Mitgliedsbeitrag und Geschäftsjahr), § 13 (Außerordentliche Mitgliederversammlung), § 15 (Form und Berufung), § 18 (Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse), § 19 (Satzungsänderungen durch den Vorstand) und § 20 (Kassenprüfer) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.01.2014.
Tag der ersten Eintragung: 11.01.1999
Satzung: AS 361 ff.
Satzung: Band II AS 15 ff
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