Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden und dem 2.Vorsitzenden. Jeder vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 1 Satz 3 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Robert Vugrek
Breisach am Rhein
Vorstand
Sabrina Doris Hugger
Breisach am Rhein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.05.2018 mit Änderung vom 23.01.2019.
Die Mitgliederversammlung vom 29.07.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung: AS. 77 ff
Satzung: AS 175 ff
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