Handelsregister · HRB 746486
Chronologischer Auszug
Brinkmann & Wrona Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Brinkmann & Wrona Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH b) Ulm Geschäftsanschrift: Weinhofberg 9, 89073 Ulm c) Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung anderer Gesellschaften, insbesondere an der KASA Beauty Ulm Oberschwaben GmbH & Co KG sowie die Übernahme der Geschäftsführung gehaltener Gesellschaften. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Brinkmann, Karina, Wain, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Wrona, Sascha, Balzheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.06.2023. | a) 19.07.2023 Bullmann | |
| 2 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Frauenstraße 85, 89073 Ulm | a) 11.08.2023 Fuchs | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 27.08.2024 (3 IN 276/24) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 04.09.2024 Reger | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 07.11.2024 (3 IN 276/24) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. | a) 14.11.2024 Schlumberger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.