Handelsregister · HRB 8038
Chronologischer Auszug
Brilliant GmbH · Amtsgericht Düren
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Brilliant GmbH b) Düren Geschäftsanschrift: Gneisenaustraße 102, 52351 Düren c) der Gerüstbau. | 25.000,00 EUR | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Maden, Songül, Düren, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 02.04.2019 | a) 29.04.2019 Horrichs | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (91 IN 111/23) vom 31.07.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 03.08.2023 Kloock | ||||
| 3 | a) Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen: Infolge der Insolvenzeröffnung ist die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers weitgehend eingeschränkt. | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (91 IN 111/23) vom 01.09.2023 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 11.09.2023 Hürtgen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.