Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Beleuchtungskörpern aller Art sowie von Dekorationsgegenständen. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch andere Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu veredeln und zu handeln. Sie darf alle ihrem Geschäftszweck dienlichen Handlungen vornehmen und insbesondere Tochtergesellschaften gründen, Unternehmen pachten sowie Beteiligungen und Unternehmen erwerben und veräußern und Interessengemeinschafts- und Beteiligungsverträge abschließen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein; sind mehrere Vorstansmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich oder durch ein Mitglied des Vorstandes zusammen mit einem stellvertretenden Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Last
Havant/Portsmouth
Vorstand
Gunther Hans Wilhelm Bonnes
Cuxhaven
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen Prokurist(in)
Holger Kükenhöner
Bremen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Alexander Sator
Geldern
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern.
Den Vorstandsmitgliedern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Die Gesellschaftsversammlung vom 27.02.1980 hat die Umwandlung der Brillantglashütte Lippold und Naumann KG in die Brillantleuchten Aktiengesellschaft beschlossen.
Tag der ersten Eintragung: 27.08.1980 Satzung Bl. 14-22 d. Sdb. VI. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.08.2005.
Satzung Bl. 93 ff. Sdb.
Satzung
Satzung vom 27.02.1980 zuletzt geändert am 12.07.2005
Die Hauptversammlung vom 31.08.2006 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen), § 5 Abs. 2 (Grundkapital), § 8 (Zahl und Wahl der Aufsichtsratsmitglieder), § 10 (Aufsichtsratsbeschlüsse), § 11 (Zustimmungspflichtige Geschäfte), § 13 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), § 14 (Vorsitz in der Hauptversammlung, Versammlungsleitung) und § 16 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.08.2010 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Einberufung der Hauptversammlung) und § 16 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 2 (Grundkapital/Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 09.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz), 3 (Bekanntmachungen), 13 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), 14 (Vorsitz in der Hauptsversammlung und Versammlungsleitung) und 16 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 07.08.2024 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Aufsichtsratsvergütung) und § 16 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Hauptversammlung vom 07.06.2004 hat § 5 Nr. 2a der Satzung geändert.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.08.2011 ermächtigt, dass Grundkapital bis zum 26.10.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 180.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um ingsgesamt bis zu 4.602.600,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.