Vertrieb sowie die Herstellung und Reparatur von Brillen, anderen optischen Artikeln und Hörgeräten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Tina Bouffier
Wiesbaden
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Pia Bouffier
Wiesbaden
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer Zweigniederlassung
Brillen-Bouffier GmbH
Mainz
Zweigniederlassung
Hörgeräte Fachinstitut Zweigniederlassung der Brillen-Bouffier GmbH
Wiesbaden
Geschäftsführer(in)
Marc Bouffier
Wiesbaden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.03.1979 zuletzt geändert am 06.06.2002
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, daß sich die im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRA 1236 eingetragene offene Handelsgesellschaft "Brillen-Bouffier OHG" durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.03.1979 durch Übertragung ihres Vermögens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt hat - gemäß dem Umwandlungsgesetz in der Fassung vom 06.11.1969 -.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.02.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 122 ff. Sonderband
Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassungen gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassungen gemäß § 43 Nr. 2 HRV von Amts wegen ergänzt bei:
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.