Handelsregister · HRB 92516

Chronologischer Auszug

Brill Bauunternehmen GmbH · Amtsgericht Hanau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Brill Bauunternehmen GmbH

b)
Wächtersbach

c)
Betrieb eines Bauunternehmens,
inbesondere die Herstellung von auch
schlüsselfertigen Gebäuden im Hoch-, Tiefund Ingenieurbau, sowie die Errichtung von
Außenanlagen und die Durchführung von
Sanierungsarbeiten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Brill, Ralf Helmut, Wächtersbach OT Aufenau,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Brill, Frank Stefan Kurt, Wächtersbach OT
Aufenau, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.5.2008
a)
17.07.2008
Gersitz
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen als
Geschäftsanschrift:
Bad Orber Straße 7a, 63607 Wächtersbach
a)
14.08.2012
Adam
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 232/18)
vom 30.01.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
04.02.2019
Bendig

b)
Fall 3
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 232/18)
vom 12.07.2019 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und die
Verfügungsbeschränkung aufgehoben.
a)
23.07.2019
Zahn

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.