Der Handel und Vertrieb von Artikeln zur Verkaufsförderung in Unternehmen der Modebranche sowie Beratungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer kann die Gesellschafterversammlung einzelnen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilen und diese von den Beschränkungen des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Susanne Oelmann
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23. Juli 1997
Die Gesellschafterversammlung hat am 05.06.2003 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 435,40 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in Artikel 4 entsprechend sowie weiter in den Artikeln 5 (Geschäftsanteile) und 6 (Gesellschafterbeschlüsse) zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Artikel 6 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.08.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.03.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 10 ff Sonderband
Beschluss Blatt 33 f. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 39 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.