Handelsregister · VR 2788

Chronologischer Auszug

Briesener Angelverein e. V. · Amtsgericht Frankfurt/Oder

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Briesener Angler-Verein e.V. des DAV

b)
Briesen (Mark)
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Vorsitzender:

1.
Hinze, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Briesen (Mark)

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Seiler, Hans-Joachim, *XX.XX.XXXX, Briesen (Mark)

Schatzmeister:

3.
Mauche, Günter, *XX.XX.XXXX, Briesen (Mark)
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 14.12.1991
zuletzt geändert durch Beschluss vom 05.04.2002
a)
01.11.2006
Lemke
b)
Tag der ersten Eintragung:
19.05.1992

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Fürstenwalde, VR 303 getreten.
2a)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 2a) betreffend die Eintragung des Namens ist von Amts wegen
berichtigt.
Die korrekte Eintragung lautet wie folgt:

Briesener Angelverein e. V.
b)
Nicht mehr Schatzmeister:
3. Mauche, Günter

Vorstandsmitglied:
4.
Hinze, Elke, *XX.XX.XXXX, Briesen (Mark)
a)
23.03.2011
Brose
b)
Protokoll Bl. 3 ff
Sb
Anmeldung Bl. 1
Sb
3b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
2. Seiler, Hans-Joachim

Vorstandsmitglied:
5.
Wolff, Joachim, *XX.XX.XXXX, Briesen (Mark)
a)
22.07.2014
Brose
b)
Protokoll Bl. 21
ff Sb
Anmeldung Bl.
19 Sb

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.