Handelsregister · VR 470595
Chronologischer Auszug
Brieftaubenverein 02244 Heimatliebe Appenweier e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Brieftaubenverein 02244 Heimatliebe Appenweier e.V. b) Appenweier | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie Kreditaufnahmen über 5.000,00 DM der Zustimung der Mitgliederversammlung bedürfen. b) Erster Vorsitzender: Sauer, Winfried, Bankkaufmann, Appenweier Zweiter Vorsitzender: Belke, Rudi, Vertreter, Appenweier | a) Verein Satzung vom 08.03.1991 mit Nachtrag vom 01.06.1991 und 22.09.1991. | a) 18.02.2014 Probst b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.02.2014. Tag der ersten Eintragung: 28.10.1991 Satzung: AS.fehlt |
| 2 | b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Erster Vorsitzender: Sauer, Winfried, Appenweier, *XX.XX.XXXX Bestellt als Zweiter Vorsitzender: Saur, Ralf, Appenweier, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Zweiter Vorsitzender: Belke, Rudi, Vertreter, Appenweier | a) 11.02.2019 Transier-Lang | ||
| 3 | b) Nicht mehr Erster Vorsitzender: Sauer, Winfried, Appenweier, *XX.XX.XXXX Geändert; nun bestellt als Erster Vorsitzender: Saur, Ralf, Appenweier, *XX.XX.XXXX Bestellt als Zweiter Vorsitzender: Lanig, Hans-Jürgen, Appenweier, *XX.XX.XXXX | a) 22.06.2022 Müller |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.