Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, ist der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ohne dass es im Einzelfall des Nachweises der Verhinderung des Vorsitzenden bedarf.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Zorn
Mühlacker
Vorstand
Harry Goltz
Vaihingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.03.1971 in Neufassung vom 07.09.1984 mit Änderung vom 12.09.1985.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 11.05.1971
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