Handelsregister · VR 460169

Chronologischer Auszug

Briefmarkensammlerverein 1979 Buchen e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Briefmarkensammlerverein 1979 Buchen e.V.

b)
Buchen (Odenwald)
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende,
der 2. Vorsitzende, der Kassier und der Schriftführer. Je
zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, wobei
stets der 1. oder der 2. Vorsitzende mitwirken muss. Bei
allen Rechtsgeschäften, die einen Betrag von 100,- DM
übersteigen, ist die Zustimmung des Ausschusses
erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Geppert, Martin, Diplomformatiker, Buchen-Hainstadt
2. Vorsitzender:
Lorang, Bruno, Programmierer, Walldürn
Kassier:
Böhrer, Manfred, Pharma-Referent, Höpfingen
Schriftführer:
Münkel, Udo, Külsheim
a)
Verein
Satzung vom 20.09.1979
a)
10.04.2015
Hanselmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.04.1980
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.04.2015.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.

b)
Bestellt als
Liquidator:
Schneider, Reinhold, Hardheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Liquidator:
Geppert, Martin Wilhelm, Limbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Geppert, Martin Wilhelm, Limbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Lorang, Bruno, Programmierer, Walldürn
Nicht mehr
Kassier:
Böhrer, Manfred, Pharma-Referent, Höpfingen
Nicht mehr
Schriftführer:
Münkel, Udo, Külsheim
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
03.06.2019
Heckmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.