Handelsregister · VR 208

Chronologischer Auszug

Briefmarken- und Münzensammlerverein Zweibrücken im BDPh e.V. · Amtsgericht Zweibrücken

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Briefmarken- und Münzsammlerverein Zweibrücken e.V.

b)
Zweibrücken
a)
Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt.
Der 2. Vorsitzende vertritt den Verein gemeinsam mit
einem weiteren Vorstandsmitglied.

b)
1. Vorsitzende:
Schenkenberger, Gabriele, Hausfrau, Zweibrücken
2. Vorsitzender:
Gab, Ludwig, Polizeibeamter, Zweibrücken
Kassenwart:
Schenkenberger, Bernd, Organisationsprogrammierer,
Zweibrücken
Schriftführer:
Clemens, Leo, Bauleiter, Zweibrücken
Jugendwart:
Mewes, Eduard, Gärtnermeister, Zweibrücken
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 08.08.1957 zuletzt geändert am 31.01.1993
a)
22.02.2006
Ritter

b)
Tag der ersten Eintragung:
21.01.1958
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 208Z
getreten.
Freigegeben am 22.02.2006.
2a)
Name von Amts wegen berichtigt:
Briefmarken- und Münzensammlerverein Zweibrücken im BDPh
e.V.
b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Gab, Ludwig, Polizeibeamter, Zweibrücken
Nicht mehr
Schriftführer:
Clemens, Leo, Bauleiter, Zweibrücken
Noch nicht eingetragen und ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
von Blon, Werner, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX
Neu gewählt als
Schriftführer:
Adam, Lothar, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX
Neu gewählt als
2. Vorsitzender:
Großmann, Volker, Contwig, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.01.2011 hat die Satzung geändert in § 1 (Name und
Sitz), § 3 (Zweck und Aufgaben), § 4 (Mitgliedschaft und Vereinsbeitrag), § 10
(Beschlussfassung und Wahlen); § 12 (Datenschutz/Persönlichkeitsrechte) ist neu
eingefügt, die bisherigen §§ 12, 13 und 14 verschieben sich entsprechend und sind
ebenfalls geändert: § 13 (Auflösung), § 14 (Gerichtsstand) und § 15 (Inkrafttreten).
a)
20.10.2011
Pfaff

b)
Blatt 1 ff SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.