Handelsregister · VR 420383

Chronologischer Auszug

Bridge-Club Ketsch e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bridge-Club Ketsch e.V.

b)
Ketsch
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemäß §
26 BGB durch den Vorsitzenden und den
stellvertretenden Vorsitzenden (ständiger Vertreter)
vertreten, wobei jeder jeweils alleinvertretungsberechtigt
ist.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem
Geschäftswert über 4.000.-- DM die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Vorsitzender:
Max, Reinhard, Wiesloch, *XX.XX.XXXX
Stellvertretende Vorsitzende (ständiger Vertreter):
Dross, Blanca, Heddesheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 27.06.1986 in Neufassung vom 18.01.1993.
a)
03.09.2014
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
03.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
01.07.1987
2b)
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende (ständige Vertreterin):
Hanumanthiah, Mary Clare, Brühl, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretende Vorsitzende (ständiger Vertreter):
Dross, Blanca, Heddesheim, *XX.XX.XXXX
a)
18.12.2018
Wolter
3b)
Bestellt als
Vorsitzende:
Oswald, Ilse Marie, geb. Kelm, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Meier, Margarete, Plankstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Max, Reinhard, Wiesloch, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende (ständige Vertreterin):
Hanumanthiah, Mary Clare, Brühl, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2019 hat die Änderung der Satzung durch Wegfall
des § 12 (Schieds- und Disziplinargericht) beschlossen.
a)
27.05.2019
Wolter

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 21-27
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert durch Wegfall
der Verfügungsbeschränkung; nun:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemäß §
26 BGB durch den Vorsitzenden und den
stellvertretenden Vorsitzenden (ständiger Vertreter)
vertreten, wobei jeder jeweils alleinvertretungsberechtigt
ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 11 Abs. 4
(Präsidium, Vorstand, Vertretung) beschlossen.
a)
28.10.2021
Rinke
b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 49-55

Änderungsbeschluss:
Sonderband 1
Blatt 46 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.