Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender und bis zu vier stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Reinhard von Hennigs
Charlotte, NC/Vereinigte Staaten
274
Ali Aseeri Bin Abdullah Al Buridi
Al Khobar/ Saudi Arabien
274
Julien Dawson
North Vancouver, B.C./ Kanada
274
Guillermo Jiménez
Madrid/ Spanien
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Satzung zuletzt geändert am: 2017-01-20
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