Zum Vorstand gehören: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und Kassenwart. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1.000,00 EUR belasten, ist der Vorstand bevollmächtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 3.000,00 EUR belasten, braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 3.000,00 EUR belasten, und für Grundstücksverträge, braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Achim Ott
Duisburg
Vorstand
Uwe Schollenberg
Duisburg
Vorstand
Oliver Zins
Duisburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 09.03.1979, zuletzt geändert am 15.08.1994.
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2004 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand), § 9 (Vereinsausschuss), § 11 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) und § 12 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck), § 7 (Organe des Verein), § 11 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) und § 15 (Jugendwart) beschlossen. Ferner wurde § 9a (Vertrauensmitgliedergremium) neu eingefügt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 18.05.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 30-36 des Sonderbandes
Satzung Blatt 56 - 63 des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.