Der gemeinschaftliche Betrieb einer landwirtschaftlichen Brennerei, die gemeinschaftliche Nutzung von Anlagen und Maschinen. Der Geschäftsbetrieb kann auf Nichtmitglieder nicht ausgedehnt werden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Schröder
Wieglitz
Vorstand
Oliver Schoppmann
Haldensleben OT Uthmöden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.12.1991 zuletzt geändert am 07.12.2001
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Genossenschaft war vorher als zwischengenossenschaftliche Einrichtung unter dem Namen ZGE Futteraufbereitungswerk und Brennerei Uthmöden bei dem Rat des Kreises Haldensleben im LPG-Register unter der Reg.-Nr. 150 eingetragen. Sie ist in eine eingetragene Genossenschaft umgewandelt worden.
Die Genossenschaft hat einen Teil ihres Vermögens abgespalten zur Neugründung der "Kornbrennerei Uthmöden eG - Vertriebsgesellschaft -" in Uthmöden (§ 123 II Nr. 2 UmwG). (s. AG Stendal GnR 2486).
Die Generalversammlung vom 20.11.2009 hat die Änderung der Satzung in den § 3 (Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 17 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 23 (gemeinsame Sitzungen), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 27 (Frist und Tagesordnung), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 35 (Niederschrift), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 40 (Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 45 (Liquidation), § 46 (Bekanntmachung) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.08.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, GnR 363) getreten. Satzung Bl. 5 ff. So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.