Handelsregister · VR 5604 HB

Chronologischer Auszug

Bremer Muslime für Völkerverständigung e.V. · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsch-Arabischer Verein für den allgemeinen Wissensaustausch
(D.A.A.W.A.) e.V.

b)
Bremen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den
Vorsitzenden.

b)
Vorsitzender:

1.
Sammar, Zain Yousef Aref Ibrahim, *XX.XX.XXXX, Bremen
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 14.02.1998
zuletzt geändert durch Beschluss vom 17.10.1998
a)
08.04.2009
Heisterhagen
b)
Satzung Bl. 15/21
Protokoll Bl. 41/43

Tag der ersten Eintragung: 25.03.1998

Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und dabei an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.02.2020 hat die Änderung
der Satzung in § VII (Auflösung oder Aufhebung des Vereins)
beschlossen.
a)
07.12.2020
Schröder
b)
Protokoll Bl. 87/89
3b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Sammar, Zain Yousef Aref Ibrahim

Vorsitzender:
2.
Sammar, Abeer, *XX.XX.XXXX, Bremen
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.02.2023 hat die Änderung
der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § IV (Mitgliedschaft), § V
(Finanzierung), § VI (Wahl des Vorstandes), § VII (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Nummerierung des bisherigen § VII (Auflösung oder Aufhebung des Vereins) wurde zu § VIII berichtigt.
a)
23.05.2023
Schröder
b)
Protokoll Bl. 139/140
4a)
Bremer Muslime für Völkerverständigung e.V.
a)
21.06.2023
Schröder
b)
Eingetragen von
Amts wegen zur Ergänzung der Eintragung unter laufende
Nr. 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.