Handelsregister · VR 6053 HB
Chronologischer Auszug
Bremer JungenBüro e.V. · Amtsgericht Bremen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Jungenarbeit in Bremen e.V. b) Bremen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Maßnahmen, die einen Finanzrahmen von DM 10.000,00 überschreiten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Vorstandsmitglied: 1. Bernau, Olaf, *XX.XX.XXXX, Bremen Vorstandsmitglied: 2. Kohlrausch, Niels, *XX.XX.XXXX, Bremen Vorstandsmitglied: 3. Müller, Albrecht, *XX.XX.XXXX, Stipsdorf Vorstandsmitglied: 4. Stoevesandt, Bernhard, *XX.XX.XXXX, Bremen | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 23.06.2001 | a) 01.07.2008 Müller b) Satzung Bl. 6/9 Tag der ersten Eintragung: 15.10.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Bremer JungenBüro e.V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Maßnahmen, die einen Finanzrahmen von € 10.000,00 überschreiten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name und Sitz), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Vorstand), 6 (Mitgliederversammlung) und § 9 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 10.09.2008 Stenzel b) Protokoll Bl. 28/30, 34/36 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.