Handelsregister · VR 700491

Chronologischer Auszug

Breisgauer Weingeister e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Breisgauer Weingeister e.V.

b)
Umkirch
a)
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende.
Sie vertreten jeweils einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Wojatzki, René, Umkirch, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Hempel, Daniel, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 08.01.2011.
a)
23.02.2011
Hoffmann

b)
Satzung:
AS 9 ff
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 21
(Auflösung des Vereins und Vermögensfall) beschlossen.
a)
30.05.2011
Volkmer

b)
Änderungsbeschluss:
AS. 39 ff.

Satzung:
AS. 45 ff.
3b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Hentschel, Udo Helmut, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Hempel, Daniel, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
a)
05.08.2015
Transier-Lang
4b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Hentschel, Udo Helmut, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Taxweiler, Matthias Hans Bernd, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Wojatzki, René, Umkirch, *XX.XX.XXXX
a)
17.06.2021
Elger
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.

b)
Nicht mehr 1. Vorsitzender; nunmehr bestellt als
Liquidator:
Hentschel, Udo Helmut, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Taxweiler, Matthias Hans Bernd, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
05.01.2024
Gottschaldt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.