Handelsregister · HRA 341
Chronologischer Auszug
Braunsfelder Apotheke Inhaber Anis Dietrich e.K. · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Braunsfelder Apotheke Apotheker Franz Buschmann b) Köln | b) Inhaber: Buschmann, Elmar, Apotheker, Köln | a) Einzelkaufmann | a) 21.02.2002 Demir b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.02.2002. | |
| 2 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Aachener Str. 577 a, 50933 Köln | a) 16.11.2009 Engels | |||
| 3 | a) Nach Ergänzung des Rechtsformzusatzes: Braunsfelder Apotheke Apotheker Franz Buschmann e.K. b) Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Aachener Str. 557 a, 50933 Köln | b) Nicht mehr Inhaber: Buschmann, Elmar, Köln, *XX.XX.XXXX Nunmehr: Inhaber: Buschmann-Esser, Ines, Köln, *XX.XX.XXXX | b) Die Haftung des neuen Inhabers für die im Geschäftsbetrieb begründeten Verbindlichkeiten und der Übergang der im Geschäftsbetrieb entstandenen Forderungen auf ihn ist beim Erwerb des Geschäfts ausgeschlossen worden. | a) 12.10.2011 Drewke | |
| 4 | a) Braunsfelder Apotheke Inhaber Anis Dietrich e.K. | b) Nicht mehr Inhaber: Buschmann-Esser, Ines, Köln, *XX.XX.XXXX Nunmehr Inhaber: Dietrich, Anis, Bonn, *XX.XX.XXXX | b) Die Haftung des neuen Inhabers für die in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten der bisherigen Inhaberin sowie der Übergang der in dem Betrieb begründeten Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen. | a) 02.09.2021 Drewke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.