Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.03.1990
Die Mitgliederversammlung vom 20.12.2006 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 2 (Erweiterter Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.08.2010 hat beschlossen, die Satzung insgesamt zu ändern und neu zu fassen, insbesondere in § 7 (Vorstand).
Die Mitgliederversammlung vom 06.08.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Aufgaben), § 3 (Idealverein, Gemeinnützigkeit, Bindung der Vereinsmittel) und § 12 ( Auflösung) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 114 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 02.05.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.11.2005.
Änderungsbeschluss Bl. 133 ff. d.A.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die Geschäftsführer (in). Die beiden Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam oder jeweils gemeinsam mit dem/der Geschäftsführer (in). Verpflichtungen für den Verein, deren Gesamtbetrag die Summe von 3.000,00 EUR nicht überschreitet, kann ein Mitglied des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB allein eingehen.
Satzung Blatt 145 ff der Akten
Neufassung Satzung Satzung Blatt 180ff der Akten
Fall 7
Fall 9
Fall 10
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