Die Weiterentwicklung und die Sicherung des Wirtschafts-, Forschungs- und Technologiestandortes Braunschweig, insbesondere durch die Betriebsführung entsprechender Einrichtungen wie beispielsweise des Technologieparks sowie durch Erwerb und Veräußerung von Grundstücken.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so kann von der Gesellschafterversammlung ein Sprecher der Geschäftsführung bestellt werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist ein Sprecher der Geschäftsführung bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.01.1986
Die Gesellschafterversammlung vom 13.10.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital), § 6 (Geschäftsführung und Vertretung), § 7 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates), § 8 (Vorsitzende des Aufsichtsrates), § 10 (Leitung der Gesellschafterversammlung), § 11 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) und § 13 ( Jahresabschluss, Lagebericht, Prüfung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und § 13 (Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital), § 7 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder) und § 8 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 7 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder), § 8 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats) und § 10 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital), § 7 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder), § 8 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) und § 11 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat einen Beirat.
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 18 ff. Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 12.03.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.08.2005.