Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der 1. stellvertretende Vorsitzende und der 2. stellvertretende Vorsitzende, von denen der 1. Vorsitzende alleinvertretungsberechtigt ist, während der 1. stellvertretende Vorsitzende nur gemeinsam mit dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden vertritt.
Satzung Blatt 85-89 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 21.07.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.10.2006.
Satzung
Satzung vom 01.03.1976 zuletzt geändert am 09.10.2001
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