Die verwaltende und geschäftsführende Tätigkeit auf eigene und Rechnung Dritter.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gerhard Brauckmann
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12. Dezember 1980 mit Änderung vom 31. Juli 1997
Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2014 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital) und § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.11.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.03.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 6 ff. Sonderband
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