Handelsregister · VR 42337

Chronologischer Auszug

Brauchtumsgruppe Weihnachtsmänner Altenbrak e.V. · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Brauchtumsgruppe Weihnachtsmänner Altenbrak e.V.

b)
Altenbrak
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und Schriftführer sowie der 2. Vorsitzende und
Oberweihnachtsmann. Sie sind jeder
alleinvertretungsberechtigt.

b)
1. Vorsitzender und Schriftführer:
Mros, Hans-Jürgen, Altenbrak
2. Vorsitzender und Oberweihnachtsmann:
Schmidt, Klaus, Altenbrak
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 22.11.1991 zuletzt geändert am 19.10.1992
a)
24.05.2007
Meineke

b)
Tag der ersten Eintragung:
01.12.1992.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes (AG
Wernigerode, VR 337) getreten.
Satzung Bl. 12
2b)
Nach Gemeindereform von Amts wegen berichtigt:
Thale
a)
Gem. Satzung neu vorgetragen:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender und Schriftführer:
Mros, Hans-Jürgen, Altenbrak
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender und Oberweihnachtsmann:
Schmidt, Klaus, Altenbrak
Bestellt:
Vorstand:
Paul, Ronald, Thale OT Altenbrak, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Szuminski, Maik, Thale OT Altenbrak, *XX.XX.XXXX
a)
09.09.2011
Urban
3b)
Bestellt:
Vorstand:
Knopf, Henry, Thale, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Szuminski, Maik, Thale OT Altenbrak, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2024 hat die Änderung der §§ 1 , 2, 11, 14, 23 und
24 der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
a)
05.06.2025
Kreip

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.