Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: Zum Erwerb und zur Veräußerung sowie zur Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie zur Kreditaufnahme von über 2.500,- Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alexander Sacherer
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vorstand
Thomas Schüber
Wyhl
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.12.2004
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.01.2014.
Tag der ersten Eintragung: 08.02.2005
Satzung: AS. 7 ff.
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