Handelsregister · VR 5706

Chronologischer Auszug

Brandenburgisches Kammerorchester Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Brandenburgisches Kammerorchester

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden.

b)
Vorsitzender:

1.
Schönwald, Detlef, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 07.01.1978.
a)
26.10.2006
Eckstein
b)
Satzung Bl.5

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Brandenburgisches Kammerorchester Berlin e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Nicht mehr Vorsitzender:

1. Schönwald, Detlef

Vorsitzende:

2.
Mahlert, Friederike, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:

3.
Dr. Wollgarten, Markus, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeisterin:

4.
Gateau, Barbara, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2009 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
02.06.2009
Herrmann
b)
Satzung Bl. 29 -
32
Beschluss Bl. 27
3b)
Nicht mehr Vorsitzende:
2. Mahlert, Friederike

Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:
3. Dr. Wollgarten, Markus
Nicht mehr Schatzmeisterin:
4. Gateau, Barbara

Vorsitzender:
5.
Roloff, Burkhard, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretende Vorsitzende:
6.
Dr. Flechner, Anke Kristin, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:
7.
Möbius, Manuel, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
26.07.2016
Röling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.