Handelsregister · HRB 223923

Registerinformationen

BrandBrandNew GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
BrandBrandNew GmbH
Rechtsform
221110
Sitz
Berlin
Geschäftsanschrift
Bouchéstraße 12 / Halle 20, 12435 Berlin

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 223923
Gericht
Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Letzte Eintragung
12.08.2025
Abrufstand
12.08.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Forschung, Entwicklung, Produktion, der Vertrieb und die Lizensierung von Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen Hardware, Software, Firmware, Elektronik, Geräten und Informationstechnologie (IT), insbesondere elektronische Produkte wie induktionsbasierte Haushalts- und andere Geräte, hardware- und softwarebasiertes Zubehör für solche Geräte sowie andere elektronische oder mechanische Produkte und Lösungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

086

Julian Merkel

München

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

005

  • Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.10.2022 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 444 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.03.2024. (Genehmigtes Kapital 2022/I) Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2022 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 31.03.2024 einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt 1.741 EUR zu erhöhen und das Bezugsrecht der Gesellschafter auszuschließen. (Genehmigtes Kapital 2023/I)

006

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11.08.2025 (AZ: 3615 IN 5388/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.