Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jürgen Gietl
Schwabach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Nicola Baxter
Erlangen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Klaus Dieter Koch
Warendorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2007.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2009 hat die Änderung der Satzung des § 7(Gesellschafterbeschlüsse) in Abs. 1 Satz 3 um eine weitere Ziffer 8 erweitert.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2019 hat die Satzung neu gefasst und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: Stammkapital.
Genehmigtes Kapital
Die Geschäftsführer sind durch Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2019 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung dieses genehmigten Kapitals im Handelsregister durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.