Handelsregister · HRB 62244

Registerinformationen

Brainpark Werbeagentur GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Brainpark Werbeagentur GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Viernheim
Geschäftsanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 16, 68519 Viernheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 62244
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
13.01.2010
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Ist die Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbevermittlung für Unternehmen und sonstige Auftraggeber sowie alle artverwandten Tätigkeiten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Stefan Scheer

Viernheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 88 ff. Sonderband
  • Beschluss Blatt 82 ff. Sonderband
  • Fall 3

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 06.08.1998 zuletzt geändert am 24.04.2004
  • Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlage) sowie die Streichung von § 11 (Gründungsaufwand) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.