Handelsregister · VR 100343
Chronologischer Auszug
Boxring 46 Karlsruhe-Knielingen e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Boxring 46 Karlsruhe-Knielingen e.V. b) Karlsruhe | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass zur Veräußerung oder Beleihung von vereinseigenen Grundstücken 2/3 der Mitglieder des Vorstandes zustimmen müssen. b) 1. Vorsitzender: Yöreci, Fikret, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Eberle, Kevin Caspar, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 14.03.1954 in Neufassung vom 23.03.1990. | a) 21.05.2014 Knebl b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.05.2014. Tag der ersten Eintragung: 20.04.1954 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Jeder ist allein zur Vertretung berechtigt. b) Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Spinner, Harald, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Eberle, Kevin Caspar, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlungen vom 27.09.2019 und 12.01.2020 haben die Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere § 7 (Vorstand des Vereins) wurde geändert. | a) 26.02.2020 Rühl b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 39-44 | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Auflösung) und die Neueinfügung von § 7.1 (Aufwandsentschädigung) und 7.2 (Aufwendungsersatzanspruch) beschlossen. | a) 16.01.2023 Prellwitz b) Satzung: Sonderband Blatt 62ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.