Handelsregister · VR 100343

Chronologischer Auszug

Boxring 46 Karlsruhe-Knielingen e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Boxring 46 Karlsruhe-Knielingen e.V.

b)
Karlsruhe
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden
Vorsitzenden. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Die
Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend
beschränkt, dass zur Veräußerung oder Beleihung von
vereinseigenen Grundstücken 2/3 der Mitglieder des
Vorstandes zustimmen müssen.

b)
1. Vorsitzender:
Yöreci, Fikret, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Eberle, Kevin Caspar, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 14.03.1954 in Neufassung vom 23.03.1990.
a)
21.05.2014
Knebl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.05.2014.
Tag der ersten Eintragung:
20.04.1954
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden
Vorsitzenden vertreten. Jeder ist allein zur Vertretung
berechtigt.

b)
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Spinner, Harald, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Eberle, Kevin Caspar, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlungen vom 27.09.2019 und 12.01.2020 haben die Neufassung der
Satzung beschlossen. Insbesondere § 7 (Vorstand des Vereins) wurde geändert.
a)
26.02.2020
Rühl

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 39-44
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 8
(Auflösung) und die Neueinfügung von § 7.1 (Aufwandsentschädigung) und 7.2
(Aufwendungsersatzanspruch) beschlossen.
a)
16.01.2023
Prellwitz

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 62ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.