Handelsregister · VR 60127
Chronologischer Auszug
Boxclub Holzkirchen 1969 e.V. · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Boxclub Holzkirchen 1969 (B.C.H.) e.V. b) Holzkirchen | a) Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein, bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einer Belastung von mehr als 100 DEM ist die Zustimmung des Vereinsausschusses notwendig. b) 1. Vorsitzender: Fischer, Manfred, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Fischer, Josefa, Steingau, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Fischer, Ernst, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Fischer, Herbert, Steingau, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 27.12.1968 | a) 18.11.2005 Dr. Willer b) Tag der ersten Eintragung: 23.10.1969. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Ausgeschieden: 1. Vorsitzender: Fischer, Manfred, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX Gewählt: 1. Vorsitzender: Kapfenberger, Dieter, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX | a) Eintragung Nr. 1 von Amts wegen berichtigt. Satzung vom 27.12.1968, zuletzt geändert am 19.12.1970 | a) 02.05.2013 Fuchs | |
| 3 | a) Name geändert, nun: Boxclub Holzkirchen 1969 e.V. | a) Geändert, nun: Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.3.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 23.09.2014 Seidl b) Neue Satzung Bl. 7 SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.