Handelsregister · VR 6569

Chronologischer Auszug

Box- und Freizeitsport-Club 80 (BFC 80) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Box- und Freizeitsport-Club 80 (BFC 80)

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Schatzmeister und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch je zwei Vorstandsmitglieder allein.

b)
Vorsitzender:

1.
Wendland, Winfried, Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Wendland, Uwe, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

3.
Schaub, Alfredo, *XX.XX.XXXX, Berlin

Geschäftsführer:

4.
Wiedemann, Melanie, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 14.11.1980.
Die Satzung ist geändert und neu gefasst am:
18.12.1980 mit Änderung vom: 06.03.1983.
a)
13.11.2006
König
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung Bl.
25-35
Beschluss Bl. 55
2b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Wendland, Winfried

Änderung zu Nr. 2:
Vorsitzender:
Wendland, Uwe, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:
5.
Karaaslan, Erdogan, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
28.03.2014
Dambietz
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2015 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck
und Gemeinnützigkeit) und § 17 (Auflösung des
Vereins) beschlossen.
Der Paragraph 9 (Vergütung) ist neu eingefügt,
dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend.
a)
06.10.2015
Dambietz
b)
Beschluss Bl.
202-203(205-212)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.