Handelsregister · VR 10008
Chronologischer Auszug
Bowlingfreunde - Schwerin e. V. · Amtsgericht Schwerin
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bowlingfreunde - Schwerin e. V. b) Schwerin | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem 1. Beisitzer, dem 2. Beisitzer und dem Jugendwart. Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) Bestellt als 1. Vorstandsvorsitzender: Krause, Thomas, Schwerin, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorstandsvorsitzender: Peters, Martin, Schwerin, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassenwart: Wreth, Jennifer, Schwerin, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Beisitzer: Krause, Daniel, Schwerin, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Beisitzer: Schwermer, Stephan, Schwerin, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 17.11.2007. | a) 23.04.2008 Matthiessen |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Beisitzer: Krause, Daniel, Schwerin, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand - 1. Beisitzer -: Maaß, Christoph, Schwerin, *XX.XX.XXXX | a) 08.12.2008 Matthiessen | ||
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorstandsvorsitzender: Peters, Martin, Schwerin, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassenwart: Wreth, Jennifer, Schwerin, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassenwart: Döring, Karin, Schwerin, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Beisitzer: Döring, Uwe, Schwerin, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 2. Vorsitzender: Maaß, Christoph, Schwerin, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 8 (Maßregelungen, Ordnungsmaßnahmen) und § 11 (Stimmrecht und Wählbarkeit) beschlossen. | a) 07.07.2009 Matthiessen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.