Handelsregister · VR 540795
Historischer Auszug
Bowling Verein Singen e.V. · Amtsgericht Freiburg
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Amtsgericht
Singen/Htwi.
Vereinsregister
|
Blatt
_7
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
{
a)
1.
Bowling
Verein
Singen
a)
Vorstand
im
Sinne
des
&
26
BGB
sind
der
1.
Varsitzende
a)
Eingelragener
Verein.
3)
30.
Now.
2001
eV
und
der
2.
Vorsitzende.
Jeder
ist
allein
vertrefungsberechtgt.
Die
Satzung
ist
am
21.
Okfcher
2001
errichtet.
Zu
b}
Sangen
nn
b)
1.
Vorsitzender:
Karsten
Schrader,
geb.
am
07.02.1969,
Steißin
b)
Satzung
ASATE
„2.
Vorsitzender:
rans-Georg
Karbach,
geb.
am
23.09.1959,
Stockach
2
a)
8
12
der
Satzung
(Mitgliederversammlung)
wurde
durch
Beschluss
der
a)
30.
April
2003
Mitgliederversammlung
vom
16.
November
2002
geändert.
<
b)
Änd.Beschluss
AS:
61
ff
3
a)
8
18
der
Satzung
(Anträge,
Beschlussfassung,
Abstimmung)
wurde
a)
10.
Mai
2004
durch
Beschluss
der
Mitgliederversammlung
vom
29.
März
2003
geändert.
‚
Ka
b)
And.Beschluss
AS:
83
ff
"
Neue
Satzung
AS:
95
ff
4
|2.
Vorsitzender:
_
a)
6.
Juli
2004
Erhard
Weber,
geb.
am
11.10.1948,
Steißlingen
kan_
2.
Vorsitzender
neu
bestellt.
Hans-Georg
Karbach
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschie-
den.
-5
b)
1.
Vorsitzender:
a)
19.
Januar
2010
Stevan
Joki6,
geb.
am
25.08.1962,
Stockach-Wahlwies
2.
Vorsitzender:
Frank
Guth,
geb.
am
26.03.1964,
Moos-Iznang
Vorstand
neu
bestellt.
Karsten
Schrader,
Erhard
Weber
und
Hans-Georg
Kar-
bach
(nicht
eingetragen)
sind
aus
dem
Vorstand
ausge-
schieden.
u
ae
>
W
R\
7175777
a)
29.
April
2011
|
Karsten
Schrader,
geb.
am
07.08.1969,
Singen
7
1.
Vorsitzender
neu
bestellt.
Stevan
Joki6
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
"
‚RS
121
Karteiblatt
VR
-
(vB
3.99)
Fortsetzung
Rückseit
Amtsgericht
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
5
1
2
3
i
4
Aufgrund
der
Verordnung
vom
03.06.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Freiburg
im
Breisgau
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Singen
(Hohentwiel)
wurde
die
Kennziffer
54
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
|
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