Handelsregister · VR 101965

Chronologischer Auszug

Bowling Sport Gemeinschaft Karlsruhe e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bowling Sport Gemeinschaft Karlsruhe e.V.

b)
Karlsruhe
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und sein Stellvertreter. Jeder ist allein
vertretungsberechtigt. In Rechtsgeschäften mit einem
Geschäftswert über 800.-- DM ist die Zustimmung des
Verwaltungsrats erforderlich.

b)
Vorsitzender:
Galts, Werner, Industriekaufmann/Prokurist,
Rheinstetten
Stellvertreter:
Beltz, Peter, Konstrukteur, Karlsruhe
a)
Verein
Satzung vom 10.05.1990.
a)
09.05.2014
Knebl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.05.2014.
Tag der ersten Eintragung:
18.06.1990
2b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Großmann, Bernd, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertreter:
Iben, Rainer, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Galts, Werner, Industriekaufmann/Prokurist,
Rheinstetten
Nicht mehr
Stellvertreter:
Beltz, Peter, Konstrukteur, Karlsruhe
a)
19.12.2014
Hartmann

b)
Satzung AG Karlsruhe Bl. 11 ff.
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und sein Stellvertreter. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit
einem Geschäftswert über 500,00 EUR ist die
Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1
(Verbandsmitgliedschaft), § 2 (Zweck), § 8 (Vorstand), § 13 (Zuständigkeit des
Verwaltungsrats), § 15 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 18 (Ordnungen), § 19
(Abteilungen) und § 20 (Auflösung) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1
(Verbandsmitgliedschaft), § 2 (Zweck), § 15 (Einberfung der Mitgliederversammlung), § 18
(Ordnungen), § 20 (Auflösung) und § 21 neu (Datenschutzerklärung) beschlossen.
a)
14.12.2018
Essert

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 98-103
4b)
Bestellt als
Vorsitzender:
König, Swen, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertreter:
Dittrich, Jörg, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Großmann, Bernd, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Iben, Rainer, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
a)
26.07.2022
Falzone
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, sein
Stellvertreter und der Schatzmeister. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlungen vom 14.04.2023 und vom 29.06.2023 haben die Neufassung
der Satzung beschlossen; hierbei wurde insbesondere § 8 (Vorstand) geändert.
a)
06.07.2023
Essert

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 122 ff.
6b)
Bestellt als
Schatzmeister:
Kordes, Daniel, Speyer, *XX.XX.XXXX
a)
09.08.2023
Lamadé

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.