Handelsregister · PR 3068

Chronologischer Auszug

Bothe & Jehle Steuerberatung Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstanda) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bothe & Jehle Steuerberatung Partnerschaftsgesellschaft mit
beschränkter Berufshaftung

b)
Bensheim
Zweigniederlassung unter gleicher Firma in
68199 Mannheim

c)
die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im
Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das
Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater
vereinbaren Tätigkeiten eines Steuerberaters gem. § 33 i. V. m.
§ 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere:

- die Beratung und Vertretung in Steuersachen;

- die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten;

- die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und
Buchführungsangelegenheiten;

- die Durchführung von Abschluss- und sonstigen
betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater
zulässig;
- die Existenzgründungsberatung;
- die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im
weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung;

- die gutachterliche Tätigkeit;
- die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen
Angelegenheiten.

Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57
Abs. 4 Nr. 1 StBerG, z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 34 Abs.
2 StBerG Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen
Steuerberatungsgesellschaften beteiligen. Die besonderen
Pflichten bei der Errichtung, Ausgestaltung und Tätigkeit von
Zweigniederlassungen, die sich aus einer Berufsordnung
ergeben, sind in deren jeweils geltender Fassung zu beachten.
a)
Jeder Partner vertritt einzeln.

b)
Partnerin:
Bothe, Charlotte, Steuerberaterin, Bensheim, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Partner:
Jehle, Timo, Steuerberater, Mannheim, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Partnerschaftsgesellschaft
a)
30.11.2023
Hornburg

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.