Handelsregister · VR 4135

Chronologischer Auszug

Bostelbeker Sportverein von 1922/45 e.V. · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bostelbecker Sportverein v. 1922/1945 e.V.

b)
Hamburg
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein bis
zu DM 2.500.-- belasten, sind 2 Vorstandsmitglieder,
darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende,
befugt.
Rechtsgeschäfte über DM 2.500 .-- bedürfen eines
zustimmenden Beschlusses des Vorstands.

b)
1. Vorsitzender:
Richter, Frank, Rechtsreferendar, Hamburg
2. Vorsitzender:
Pazola, Thomas Werner, Hamburg
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 10.09.1947 zuletzt geändert am 30.04.2000
a)
03.04.2002
Horstkamp

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Tag der ersten Eintragung:
18.05.1948
2b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Pazola, Thomas Werner, Hamburg
Eingetreten:
2. Vorsitzender:
Geiling, Frank, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
17.10.2005
Scheefe
3a)
Bostelbeker Sportverein v. 1922/1945 e.V.
a)
22.06.2006
Scheefe

b)
Eintragung Nr. 1 Spalte 2a) vom
03.04.2002 von Amts wegen
berichtigt.
4b)
Ausgeschieden
1. Vorsitzender:
Richter, Frank, Rechtsreferendar, Hamburg
Geändert, nun
1. Vorsitzender:
Geiling, Frank, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Eingetreten
2.Vorsitzender:
Schulz, Andreas, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
02.07.2007
Rullmann
5a)
Bostelbeker Sportverein von 1922/45 e.V.
a)
Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein bis
zu EUR 1.250,00 (in Worten:
eintausendzweihundertfünfzig Euro) belasten, sind 2
Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder
der 2. Vorsitzende, befugt.
Rechtsgeschäfte über EUR 1.250,00 (in Worten:
eintausendzweihundertfünfzig Euro) bedürfen eines
zustimmenden Beschlusses des Vorstands.
a)
Die Hauptversammlung vom 27.04.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 und 9
beschlossen und § 13 redaktionell überarbeitet (Änderung der DM-Beträge in Euro)
a)
11.07.2012
Krenzer

b)
Satzung Blatt 11 ff Sonderband
Eintragung vom 03.04.2002 und
22.06.2006 in Spalte 1a)
hinsichtlich des Vereinsnamens
von Amts wegen berichtigt.
6a)
Die Hauptversammlung vom 26.04.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 beschlossen.
a)
26.09.2013
Schiller

b)
Satzung Blatt 31-35 Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.